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So einfach kann Mitmachen sein

Jeder noch so kleine Beitrag hilft. Entweder per Überweisung oder noch einfacher durch eine online Einzugsermächtigung.

Überweisung

Schönebeck Stiftung „Zukunft für Kinder“

Bank für Sozialwirtschaft
Kto.Nr.:378 0660 066
BLZ:700 205 00

Einzugsermächtigung online

Für eine Spende bis 200 Euro kann ein vereinfachter Spendennachweis genutzt werden. Ein Ausdruck der Bescheinigung für Spenden unter 200 Euro zusammen mit einer Kopie des Kontoauszugs reicht für die Steuererklärung. Das hält unsere Verwaltungskosten gering.

Die Schönebeck Stiftung „Zukunft für Kinder“ ist wegen der Förderung mildtätiger Zwecke durch Bescheinigung des Finanzamts Hamburg-Nord, StNr. 17/415/00759 vom 16.07.07 vorläufig ab dem 27.06.2007 als gemeinnützig anerkannt.

Bescheinigung für Spenden unter 200 Euro

Für Spenden über 200 Euro wird automatisch eine Spendenbescheinigung zugesandt. Dazu bitte in das Feld „Verwendungszweck“ bei der Überweisung unbedingt Namen und Anschrift angeben.